Staatliche Zuschüsse für Ihren Traum aus Glas
Energie und Geld sparen
Das Thema „Energie sparen“ beschäftigt aktuell uns alle. Dabei sind vor allem alte Fenster und Türen wahre Energiefresser. Diese sind meistens sehr klein, haben einen geringen Glasanteil und eine mäßige Wärmedämmung. Das Sonnenlicht als natürliche, kostenlose Ressource zu nutzen, ist dadurch kaum möglich. Daher macht es Sinn, ältere Fenster, Terrassen- oder auch Schiebetüren zu modernisieren, denn das spart bares Geld. Aber nicht nur mit der Erneuerung von alten Fenstern und Terrassentüren sondern auch mit dem Anbau eines Wintergartens lässt sich viel Energie sparen!
Werden dabei Glas-Systeme von Solarlux genutzt, können durch staatliche Förderungsprogramme 15 % auf maximal 60.000 €, also bis zu 9.000 € gespart werden! Solarlux Glas-Systeme bieten maximale Glasflächen mit höchster Wärmedämmung und sind durch das Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude (BEG) förderfähig!
Voraussetzungen:
- Der Wintergarten, der Anbau bzw. das förderfähige Fenster-System muss dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
- Ein Energieberater muss in die Beantragung mit eingebunden
- Der Bauantrag des Gebäudes älter als 5 Jahre
- Einhaltung von energetische und bauliche Bedingungen einzuhalten. (Bspw. darf der Uw-Wert maximal bei 1,1 liegen)
- Der Förderantrag muss außerdem vor Baubeginn gestellt werden.
- Die Fördermaßnahme wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und als Zuschuss ausgezahlt.
Förderfähige Solarlux-Systeme:
(Unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten und energetischen Anforderungen)
- Wintergärten Akzent, Nobiles, Avantgarde
- Wärmegedämmte Fenstersysteme/Glas-Faltwände Highline, Combiline, Woodline
- Schiebefenster cero III
Zusätzlich können Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung (z.B. der Energieberater) mit einem erhöhten Satz von 50% gefördert werden.
Alternativ zum BEG EM Zuschuss über die BAFA wäre auch eine Förderung über einen 20%igen Steuerbonus möglich. Hier muss das Objekt allerdings älter als 10 Jahre sein, das max. Auftragsvolumen beträgt 200.000 €, ein Steuerberater muss hinzugezogen werden und die 20% von der Einkommenssteuer können dann verteilt über 3 Jahre abgezogen werden.
Machen Sie hier einen Fördercheck und holen Sie sich noch mehr Informationen, um herauszufinden, ob es auch bei Ihrem Bauvorhaben mit staatlichen Zuschüssen klappen kann: http://bit.ly/3F9ymeg
Informieren Sie sich bei uns.