Überrollbar statt bloß barrierefrei

Bodenschienen auf dem Prüfstand.

Ob Türschwelle oder Bodenschiene beim Schiebefenster: Barrierefrei ist nicht gleich barrierefrei. Denn ob eine Schwelle ein Hindernis ist, zeigt sich weniger an ihrer Höhe als vielmehr an der Möglichkeit, problemlos über sie hinwegrollen zu können. Zertifizierte Produkte geben hier Gewissheit.

So lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist Menschen wichtig. Das bedeutet auch: sich trotz körperlicher Einschränkungen in den eigenen vier Wänden gut bewegen zu können. Und zwar ohne gefährliche Stolperfallen oder gar unüberwindbare Hindernisse. Das Haus soll möglichst barrierefrei gestaltet sein – das ist auch insbesondere beim Übergang vom Wohnzimmer zur Terrasse sinnvoll, wenn kleine Kinder im Haus sind. Geregelt ist das Thema Barrierefreiheit in der DIN 18040-2 zur Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen. Demnach müssen Türanschläge und Türschwellen – sofern sie aus technischen Gründen nicht vermeidbar sind – niedriger sein als 2 cm, um als barrierefrei zu gelten.

Ältere Dame fährt entspannt mit Ihrem Rollator über die Bodenschiene der Solarlux Faltanlage
Solarlux GmbH
Nahaufnahme von Rollator und Bodenschiene der Solarlux Faltanlage
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Prüfinstitut definiert neues Kriterium


Doch barrierefrei ist nicht gleich barrierefrei: Es gibt zahlreiche Tür- oder Fensterschwellen, die zwar auf dem Papier die Anforderung erfüllen, sich im Alltag aber dennoch als Hürde erweisen. Auch deutlich weniger als 2 cm können schwer zu überwinden sein mit Rollstuhl und Rollator – oder mit dem Bobby-Car, wenn die Kleinen bei schönem Wetter vom Wohnzimmer auf die Terrasse fahren wollen.

Das Institut zur Prüfung und Zertifizierung von Bauprodukten, Sicherheitstechnik und Schutzausrüstung in Rosenheim (ift Rosenheim) hat sich die Sache daher genauer angesehen und ein neues Kriterium definiert: Überrollbarkeit. Gemeint ist damit, wie gut sich Türschwellen oder die Schwellen bodentiefer Schiebefenster und Glas-Faltwände passieren lassen.

Hersteller haben die Möglichkeit, ihre Produkte beim ift Rosenheim auf Überrollbarkeit prüfen und zertifizieren zu lassen. Anhand eines standardisierten Messverfahrens teilt das Institut die untersuchten Bodenschienen in sechs verschiedene Kategorien ein, wobei eins für schlechte und sechs für sehr gute Überrollbarkeit steht. Dabei spielt nicht allein die Höhe einer Schwelle eine Rolle, sondern auch ihre geometrische Beschaffenheit.


Zertifikate machen den Unterschied


Anbieter hochwertiger gläserner Fassadenlösungen wie Solarlux planen und realisieren individuell nach Maß gebaute Schiebefenster und Glas-Faltwände. Dabei bringt das niedersächsische Familienunternehmen je nach Bauvorhaben verschiedene Aspekte unter einen Hut – nämlich Einbruchschutz, Schallschutz, Wärmedämmung und eben Überrollbarkeit – und findet die optimale Lösung. Dabei achtet Solarlux grundsätzlich schon im Standard auf gute Überrollbarkeit.

Wichtig zu wissen: Manche Bodenschienen werden als „Nullschwelle“ beworben. Dabei handelt es sich nicht um eine klar definierte oder gar genormte Bezeichnung, der ein entsprechendes Prüfverfahren zugrunde liegt. Wer auf der sicheren Seite sein will, achtet daher auf zertifizierte Produkte. Damit der Übergang von drinnen nach draußen reibungslos klappt – egal, ob mit Rollstuhl oder Bobby-Car.


Als Solarlux-Partner sind wir von Schlingmann aus Celle/Groß Hehlen davon überzeugt: Bei uns erhalten Sie außergewöhnliche Qualität, die sämtliche Ansprüche und Anforderungen in jeder Hinsicht erfüllt. Überzeugen Sie sich selbst!

Junger Mann mit Knieverletzung im Rollstuhl wird von einer jungen Frau über die Bodenschiene der Solarlux Faltanlage geschoben. Beide sind gut gelaunt.
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Nahaufnahme von Rollstuhlrädern und Bodenschiene der Solarlux Faltanlage
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